In einer Ant­wort auf die klei­ne Anfra­ge der Abge­ord­ne­ten des Ahr­krei­ses Gui­do Ernst (CDU) und Horst Gies (CDU) zum Weg­fall von Arbeits­ge­richts­ta­gen in Sin­zig gibt es von der Lan­des­re­gie­rung und Jus­tiz­mi­nis­ter Her­bert Mer­tin (FDP) noch kei­ne kla­re Antwort.

Inter­es­san­ter­wei­se ver­weist die Lan­des­re­gie­rung auch wie bei den Grund­schu­len wie­der auf eine Anre­gung des Rech­nungs­ho­fes“, so Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter Gui­do Ernst, „also auf die Aus­füh­run­gen einer Insti­tu­ti­on, deren Gut­ach­ten sie sonst nicht so ernst nimmt, wie man zuletzt erst beim Flug­ha­fen Hahn beob­ach­ten konnte.“

Momen­tan wird aber, so die Ant­wort aus dem Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um, noch geprüft. „Bei den Gerichts­ta­gen an Amts­ge­rich­ten ist aller­dings in der Emp­feh­lung des Rech­nungs­hofs und jetzt im Schrei­ben des Minis­te­ri­ums das Amts­ge­richt Sin­zig nicht mehr auf­ge­führt“, so der Abge­ord­ne­te Horst Gies.

Die bei­den Abge­ord­ne­ten aus dem Kreis Ahr­wei­ler hal­ten dies für falsch, da für den Gerichts­tag in Sin­zig in den letz­ten 4 Jah­ren jeweils mehr als 400 Ver­fah­ren ein­ge­gan­gen sind und eine ähn­li­che Zahl wohl auch in die­sem Jahr wie­der erreicht wird (122 Ver­fah­rens­ein­gän­ge bis zum 01.05.17).

Das bedeu­te­te immer­hin 36 Gerichts­ta­ge in Sin­zig in 2013, 26 in 2014, 33 in 2015 und 25 in 2016. Eine nicht uner­heb­li­che Zahl.

Nicht nach­voll­zie­hen kön­nen die Abge­ord­ne­ten Ernst und Gies auch die Argu­men­ta­ti­on des Minis­te­ri­ums, dass sich die Mobi­li­tät der Bevöl­ke­rung seit Ein­füh­rung der Gerichts­ta­ge gewan­delt habe und dass die Fahrt­zei­ten zwi­schen dem Sitz des Gerichts­tags und dem Stamm­ge­richt (z.B. in Koblenz) nur 30 bis 40 Minu­ten betrage.

Dies sind nach Mei­nung der Abge­ord­ne­ten ja kei­ne neu­en Erkennt­nis­se und die Über­le­gung, dass es für die Pro­zess­be­tei­lig­ten auch gut sei, wenn ein Rich­ter die regio­na­len und ört­li­chen Beson­der­hei­ten ken­ne, fin­de hier­bei über­haupt kei­ne Berücksichtigung.