Wie schon ver­mu­tet hat auch eine neue Anfra­ge der bei­den Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Gui­do Ernst und Horst Gies bei der Lan­des­re­gie­rung erge­ben, dass es in Sin­zig kei­ne aus­wär­ti­gen Gerichts­ta­ge für Arbeits­ge­richts­ver­fah­ren mehr geben wird. Jus­tiz­mi­nis­ter Her­bert Mer­tin begrün­det dies mit der For­de­rung des Rech­nungs­hofs nach einer Über­prü­fung der klei­nen Orga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten und der Dich­te der Gerichts­ta­ge, die eine ange­mes­se­ne Aus­las­tung des Per­so­nals erschwe­re. Das Par­la­ment habe eine Arbeits­grup­pe in die­ser Fra­ge ein­ge­setzt, die in ihrem Abschluss­be­richt unter ande­rem vor­ge­schla­gen habe, die Gerichts­ta­ge zu reduzieren.

Der Land­tag habe außer­dem im Sep­tem­ber 2016 ein­stim­mig beschlos­sen, die Bemü­hun­gen zur Straf­fung der Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren der Arbeits­ge­richts­bar­keit ver­stärkt fort­zu­set­zen. Ergeb­nis sei nun die Redu­zie­rung der aus­wär­ti­gen Arbeits­ge­richts­ta­ge von 15 auf 8 Stand­or­te. Sin­zig ist hier­bei weg­ge­fal­len. Die bei­den CDU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten aus dem Ahr­kreis woll­ten nun genau­er wis­sen, wel­che Vor­tei­le die Lan­des­re­gie­rung durch die­se Strei­chung erwar­te, wel­che Ein­spar­sum­men und wel­che Mehr­kos­ten sich erge­ben. Wie vie­le aus­wär­ti­ge Gerichts­ta­ge mit Ver­fah­ren es in den letz­ten Jah­ren in Sin­zig gege­ben habe und ob mit die­ser Strei­chung Bür­ger­nä­he und Chan­cen­gleich­heit gege­ben seien.

Gui­do Ernst und Horst Gies wei­sen dar­auf hin, dass die Zustim­mung des Par­la­ments ja kei­ne Zustim­mung zur Strei­chung der aus­wär­ti­gen Arbeits­ge­richts­ta­ge gewe­sen sei und dass die Ver­tre­ter der CDU in die­ser Arbeits­grup­pe sich gegen die Strei­chung gewehrt haben, aber über­stimmt wor­den sei­en. Ihren Argu­men­ten ist das Minis­te­ri­um nicht gefolgt. Auch nicht den Argu­men­ten zur länd­li­chen Struk­tu­rie­rung des Krei­ses Ahr­wei­ler und der wei­te­ren Fahrt­stre­cken der Betrof­fe­nen, denn es geht ja hier nicht nur um die Stre­cke Sin­zig-Koblenz. Minis­ter Mer­tin begrün­det die Maß­nah­me zum Bei­spiel mit einer fle­xi­ble­ren Gestal­tung der rich­ter­li­chen Geschäfts­ver­tei­lung und weist dar­auf hin, dass eine kon­kre­te Berech­nung der finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen auf­grund der Viel­zahl der über­wie­gend nicht fest­ste­hen­den Kos­ten­va­ria­blen nicht mög­lich sei.

Gui­do Ernst meint hier­zu: „ In den Jah­ren 2013 bis 2016 wur­den im Schnitt 400 Ver­fah­ren an 25 bis 36 Sit­zungs­ta­gen in Sin­zig behan­delt. Auch in 2017 waren es wie­der 319 Ver­fah­ren an 30 Sit­zungs­ta­gen. Hier sieht man, wie wich­tig es wäre, die Sit­zungs­ta­ge bei­zu­be­hal­ten. Der Nor­den des Lan­des wird wie­der abge­hängt.“ Auch Horst Gies betont: „ Nach dem Weg­fall des Amts­ge­richts in Ade­nau, der Außen­stel­le des Kul­tur­am­tes in Ade­nau, des Katas­ter­am­tes Bad Neu­en­ahr-Ahr­wei­ler und Sin­zig geht der Weg­fall  der Behör­den und Insti­tu­tio­nen im Nor­den des Lan­des wei­ter.“ Auch ein Brief des Abge­ord­ne­ten Ernst an Minis­te­rin Bät­zing-Lich­tent­hä­ler brach­te kein bes­se­res Ergeb­nis. Sie begrün­det dies in ihrer Ant­wort nicht näher son­dern weist nur auf die beschlos­se­ne Lan­des­ver­ord­nung hin. „Das zeugt nicht von Bür­ger­nä­he“, meint hier­zu MdL Gui­do Ernst.